Wir sorgen für Gesundheit, Hygiene und Materialschutz – schnell, diskret und zuverlässig.

Was bietet Rasant Schädlingsbekämpfung?

Wir sind in allen Fragen der Schädlinsgbekämpfung der richtige Partner für Sie, u. a. wenn …

  • Schädlinge für akute Hygieneprobleme sorgen (z.B. Schaben, Motten),
  • Materialschäden durch Nager entstehen (z.B. Ratten, Mäuse)
  • Wespennester oder Hornissennester zu entfernen oder umzusiedeln sind,
  • Wühlmäuse im Garten Probleme bereiten,
  • Lieferung von Schlupfwespen,
  • Ameisen gehäuft auftreten und Probleme verursachen,
  • Tauben ihr Anwesen verschmutzen (Dach, Photovoltaik)
  • Eichenprozessionsspinner zu beseitigen sind und
Bitte beachten Sie unseren Flyer und unseren Beileger.

Für wen arbeitet Rasant Schädlingsbekämpfung?

Wir arbeiten für private Auftraggeber, Unternehmen, Behörden und Kommunen. Wir betreuen unter anderem

  • Gastronomie und Beherbergungsgewerbe
  • Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien, Bäckereien und andere Unternehmen mit Vorratshaltung
  • Seniorenheime, Krankenhäuser
  • Kindergärten, Schulen
  • Stadt- und Gemeindeveraltungen
  • Wohnungsbaugesellschaften/Hausverwaltungen
  • Private Auftraggeber

Wir sind für Sie da:

Bürozeiten sind Montag; Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Sollte unser Büro nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen zurück.

Fair-Preis-Garantie

Wenn möglich, nennen wir Ihnen einen Festpreis. In bestimmten Situationen ist das nicht möglich; z.B. bei massivem Schädlingsbefall. Außerdem bieten wir Serviceverträge mit klar definierten Leistungen.

Bitte beachten Sie:

Private Kunden haben die Möglichkeit, Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35 a EstG (Haushaltsnahe Dienstleistungen) steuerlich abzusetzen.

Sie können jährlich  20% der Kosten aller Arten von Schädlingsbekämpfung oder Taubenabwehr, jedoch max. 1.200 Euro jährlich, steuerlich geltend machen. Das entspricht einem Aufwand für Arbeitszeiten und Fahrtkosten - ohne Materialkosten - in Höhe von 6.000 Euro (§35a, Abs. 3 EstG).

Die Zahlung der Rechnung muss durch Banküberweisung erfolgen, da der Bankbeleg als Zahlungsnachweis gegenüber dem Finanzamt gilt. Barzahlungen werden von den Finanzbehörden nicht akzeptiert.
 
Wir berechnen folgende Fahrtkosten:
 
Zone 1 =  15,00 Euro / Zone 2 = 25,00 Euro / Zone 3 = 35,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer